Kinderschutz
Kindertageseinrichtungen haben einen eigenständigen Schutzauftrag, da sie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sind. Nach §8a Abs.4 SGBVIII sind sie zu einer eigenen Gefährdungseinschätzung und einem entsprechenden Verfahren verpflichtet, wenn für sie Anhaltspunkte einer Kindeswohlgefährdung erkennbar sind. Besonders Kinder stehen vor der bedeutenden Aufgabe in einer immer schneller werdenden Gesellschaft, die gravierende Umbrüche beinhaltet, in Auseinandersetzung mit ihrer Umwelt, eine eigenständige Persönlichkeit aufzubauen und ihre Identität zu finden. Unser Kinderschutzkonzept, dass durch Partizipation von pädagogischen Fachkräften und Kindern erarbeitet wurde, ermöglicht Handlungssicherheit in der Arbeit mit Kindern und stärkt ebenso die Kinder ihre Wünsche zu artikulieren, ihre Situation einzuschätzen und gleichfalls Verantwortung zu tragen. Ebenso stärkt es die Grundhaltung der Erwachsenen das körperliche, geistige und seelische Wohl der Kinder zu schützen und diese vor jeder Form von Übergriffen, Missbrauch und Gewalt zu bewahren. Uns ist bewusst, dass dies vor allem durch eine „Kultur der Achtsamkeit“, in der Wertschätzung, Respekt und Vertrauen unserer Arbeit zu Grunde liegt, einhergeht. Kinderschutz kann nur gewährleistet werden, wenn Erwachsene die Kinder liebevoll begleiten, ermutigen und unterstützen. Der Kinderrat ist eine Form der Beteiligung in unserer Kindertageseinrichtung.