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Kinderschutz

Kindertageseinrichtungen haben einen eigenständigen Schutzauftrag, da sie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sind. Nach §8a Abs.4 SGBVIII sind sie zu einer eigenen Gefährdungseinschätzung und einem entsprechenden Verfahren verpflichtet, wenn für sie Anhaltspunkte einer Kindeswohlgefährdung erkennbar sind. Besonders Kinder stehen vor der bedeutenden Aufgabe in einer immer schneller werdenden Gesellschaft, die gravierende Umbrüche beinhaltet, in Auseinandersetzung mit ihrer Umwelt, eine eigenständige Persönlichkeit aufzubauen und ihre Identität zu finden. Unser Kinderschutzkonzept, dass durch Partizipation von pädagogischen Fachkräften und Kindern erarbeitet wurde, ermöglicht Handlungssicherheit in der Arbeit mit Kindern und stärkt ebenso die Kinder ihre Wünsche zu artikulieren, ihre Situation einzuschätzen und gleichfalls Verantwortung zu tragen. Ebenso stärkt es die Grundhaltung der Erwachsenen das körperliche, geistige und seelische Wohl der Kinder zu schützen und diese vor jeder Form von Übergriffen, Missbrauch und Gewalt zu bewahren. Uns ist bewusst, dass dies vor allem durch eine „Kultur der Achtsamkeit“, in der Wertschätzung, Respekt und Vertrauen unserer Arbeit zu Grunde liegt, einhergeht. Kinderschutz kann nur gewährleistet werden, wenn Erwachsene die Kinder liebevoll begleiten, ermutigen und unterstützen. Der Kinderrat ist eine Form der Beteiligung in unserer Kindertageseinrichtung.


Kinderrat Kita „Abenteuerland“

Wir verstehen es als unsere Aufgabe, den Kindern das ihnen zustehende Recht auf Beteiligung einzuräumen. Die Kinderkonferenzen setzen sich aus den gewählten Kindern und den pädagogischen Fachkräften der jeweiligen Stammgruppen zusammen

„Ich habe etwas zu sagen und werde gehört!“

Alle getroffenen Entscheidungen der Kinderkonferenz werden in Wort und Bild protokolliert und von den Teilnehmern genehmigt. Die Protokolle werden in einem, jederzeit zugänglichen Ordner, gesammelt. Sie dienen den gewählten Kindern als Hilfe zur Ausübung ihrer Aufgaben im Kinderrat.


Die Ergebnisse aus den Sitzungen werden für Kinder und Eltern im Flurbereich sichtbar gemacht.

KINDERRAT - REGELN

  • Der Kinderrat tagt einmal im Monat.

  • Der Kinderrat setzt sich aus den gewählten Kindern der Gruppen, sowie einer pädagogischen Fachkraft aus jeder Stammgruppe zusammen.

  • Die anwesenden pädagogischen Fachkräfte unterstützen die Kinder vor, während und nach der Sitzung des Kinderrates bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

  • Der Kinderrat entscheidet im Rahmen der geregelten Zuständigkeitsbereiche über alle Angelegenheiten, die die ganze Einrichtung betreffen.

  • Der Kinderrat hat folgende Aufgaben und Verantwortungen: 

  • Mitbestimmung bei der Planung von Projekt

  • Mitbestimmung bei der Gestaltung der Innenräume und des Außengeländes

  • Mitbestimmung bei der Festlegung der allgemeinen Regeln, welche für die gesamte Kita zutreffen (z.B. Hausordnung, Verhalten während der Mahlzeiten, Umgang mit Konflikten)

  • Mitwirkung bei der Essenplangestaltung (Mittagessen)

  • Aktuelles (Feste, Feier, gruppenübergreifende Aktivitäten)

  • Wenn die zu entscheidenden Angelegenheiten es erfordern, werden die Elternvertreter /innen mit einbezogen.

  • Bei der Entscheidungsfindung wird ein Kompromiss angestrebt. Die einfache Mehrheit aller anwesenden Kinderratsmitglieder der Kita entscheidet, jedoch nie gegen die Stimmen aller Erwachsenen oder gegen die Stimmen aller Kinder

  • Die Kinderratssitzungen und alle getroffenen Entscheidungen werden in Wort und Bild an der Info- Tafel im Flur der Kita veröffentlicht.

  • Die Ergebnisse des Kinderrates werden der Gemeinschaft vorgestellt. Die Kinder werden dabei von den pädagogischen Fachkräften unterstützt.

  • Der Kinderrat wird zu Beginn eines jeden Kita - Jahres neu gewählt.

Kontakt

Tel.: 039034 234
Fax: 039034 234
E-Mail: 

 

Ansprechpartner:

Kita Leitung: Frau Annekatrin Wegner

Ständige Vertretung: /

 

Anschrift:

Kita Abenteuerland Fleetmark
Kallehner Straße 38
39619 Arendsee (Altmark)

 

Träger:

Einheitsgemeinde Stadt Arendsee

Am Markt 3

39619 Arendsee (Altmark)